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Kleines Fondslexikon
- Aktienfonds:
Das Geld der Anleger wird überwiegend oder ausschließlich in
Aktien investieren. Je nach Anlageschwerpunkt unterscheidet
man zwischen
- Länderfonds (Deutschland, Amerika, ...)
- Regionenfonds (Europa, Südostasien, ...)
- Branchen- und Themenfonds (Food, Telemedia, Health & Pharma,
Emerging Markets, Internet, ...) und
- internationalen Aktienfonds.
Anfänger sollten sich auf internationale und Europa-Fonds
beschränken.
- Anlagepolitik:
ist im Prospekt eines Fonds festgelegt und beschreibt, nach
welchen Regeln das Vermögen eines Fonds angelegt wird.
- AS-Fonds
Altersvorsorge-Sondervermögen:
ein Angebot für die private Altersvorsorge.
Mehr dazu
- Ausgabeaufschlag:
Ein Aufschlag auf den Anteilswert, der zur Deckung von
Vertriebs- und Ausgabekosten dient und vom Anleger
beim Kauf von Fondsanteilen gezahlt werden muß.
Der Ausgabeaufschlag variiert bei verschiedenen Fonds und
beträgt meist zwischen drei und sechs Prozent.
Bei verschiedenen
Direktbanken und Discountbrokern
kann man Investmentfonds auch mit ermäßigtem Ausgabeaufschlag
kaufen, allerdings meist ohne Beratung.
- Ausgabepreis:
Der Preis, für den Anteile an Investmentfonds erworben werden
können. Der Ausgabepreis setzt sich aus Rücknahmepreis
und dem Ausgabeaufschlag zusammen.
- Ausländische Fonds:
Steuerlich wird unterschieden zwischen zugelassenen deutschen
Investmentfonds sowie drei unterschiedlichen Kategorien
ausländischer Fonds:
- Registrierte Fonds, die ihre Anteile in Deutschland öffentlich
anbieten dürfen (§7, §15.c, §17 Ausl. Investmentgesetz) und Fonds
mit Steuervertreter, die an einer deutschen Börse zum amtlichen
Handel bzw. Geregelten Markt zugelassen sind und alle steuerlich
relevanten Daten (insbesondere Gewinne aus der Veräußerung von
Wertpapieren) gesondert offenlegen (§17.3 Ausl. Investmentgesetz).
Diese Fonds sind steuerlich den deutschen Fonds gleich gestellt.
- Nicht registrierte Fonds mit Steuervertreter, die alle
erwirtschafteten Erträge gesondert offenlegen. Anteilige
Veräußerungsgewinne sind voll zu versteuern
(§18.2 Ausl. Investmentgesetz).
- Alle anderen nicht registrierten Fonds, bei denen mindestens
90% der Wertzuwächse (des Kalenderjahres) oder 10% des Anteilswertes
zu versteuern sind (§18.3 Ausl. Investmentgesetz).
- Ausschüttung:
Bei einem ausschüttenden Investmentfonds werden ordentliche
und ggf. außerordentliche Erträge in der Regel einmal pro
Jahr ausgeschüttet. Die Erträge werden bis zum Ausschüttungstag im
Fondsvermögen angesammelt und erhöhen damit im Jahresverlauf
den Anteilwert. Durch die erfolgte Ausschüttung vermindert
sich der Anteilwert am Ausschüttungstag um exakt den Ausschüttungsbetrag.
- Benchmark:
Vergleichsmaßstab zur Messung des Anlageerfolgs.
Beispiele: DAX für deutsche Aktienfonds, MSCI World Index
für internationale Aktienfonds.
- Dachfonds
Der Anleger kauft sich bei diesem Fonds-Typ in eine Fondsgesellschaft
ein, die ihrerseits möglichst breit gestreute Anteile an mindestens
fünf bereits bestehenden Fonds erwirbt.
Mehr dazu
- Depot:
Die Investmentfonds-Anteile eines Anlegers werden in einem Depot verwahrt.
Dieses kann bei einer Bank geführt werden (nicht zu verwechseln mit
der Depotbank, die das gesamte Fondsvermögen verwahrt) oder direkt
bei der Fondsgesellschaft. Letzteres ist kostengünstiger als ein
Bankdepot, da sowohl die Depotkosten niedriger sind als auch
Kauf- und Verkaufsspesen entfallen.
Bei ausländischen Fondsgesellschaften ist das Depot üblicherweise
kostenlos.
Für ein Depot bei der Fondsgesellschaft wird allerdings in der Regel
eine gewisse Mindestanlage oder der Abschluß eines Sparplanes
erwartet.
- Depotbank:
Nach dem deutschen Investmentrecht (KAGG) müssen die Sondervermögen
einer deutschen Kapitalanlagegesellschaft von einer Depotbank
verwahrt werden. Zu den Aufgaben der Depotbank gehören neben der
Verwahrung die Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen, die
Berechnung der Anteilpreise sowie die Durchführung von
Ertragsausschüttungen.
- Derivate-Fonds:
Fonds, die schwerpunktmäßig Terminmarktinstrumente wie Futures,
Optionen, Swaps oder andere Derivaten bedienen. Neben den
Finanzderivaten sind auch Warentermingeschäfte möglich.
Je nach Ausrichtung sind sowohl spekulative als auch
risikomindernde Varianten denkbar.
- Emerging-Markets-Fonds:
Fonds, die in Aktien oder Anleihen aus Schwellenländern
investieren. Schwellenländer sind Länder, die sich von einem
Dritte-Welt-Land zu einem Industrieland entwickeln.
Sie weisen hohe Wachstumsraten und hohe Chancen an den Börsen auf,
bergen aber auch hohe wirtschaftliche und politische Risiken.
- Erträge:
Zu den ordentlichen Erträgen zählen Zins- und Dividendeneinnahmen.
Diese unterliegen vollständig der Steuerpflicht.
Unter außerordentlichen Erträgen versteht man
Veräußerungs-(Kurs)-Gewinne sowie Bezugsrechterlöse, die dem
Privatanleger steuerfrei zufließen.
- Fondsmanagement:
Gremium, das Anlageentscheidungen für den jeweiligen Investmentfonds trifft.
- Fondsvermögen:
Das Fondsvermögen errechnet sich aus dem Tageswert sämtlicher
Vermögenswerte des Fonds. Wertpapiere werden dabei zum aktuellen
Tageskurs, Immobilien zum Ertragswert bewertet.
- Future Fonds:
siehe Derivate-Fonds
- Garantiefonds:
Fonds, die i.d.R. am Ende der festgesetzten Fondslaufzeit
entweder die Rückzahlung des eingezahlten Kapitals oder
eines bestimmten Prozentsatzes davon (z.B. 95%) versprechen.
Die Garantie dient i.d.R. dazu, das Kursrisiko von Aktienmärkten
durch entsprechende Options- bzw. Absicherungsstrategien
zu begrenzen.
- Geldmarktfonds:
Investieren in festverzinsliche Wertpapiere mit einer kurzen
Laufzeit von bis zu einem Jahr.
- Gemischte Fonds:
Investmentfonds, die die Gelder der Anleger sowohl in Aktien als
auch in festverzinsliche Wertpapiere investieren.
- Hedge-Fonds:
siehe Derivate-Fonds
- Immobilienfonds:
siehe "Offene Immobilienfonds"
- Indexfonds:
Die im Index-Fonds enthaltenen Aktienwerte werden nicht vom Fondsmanager
bestimmt, sondern von einem Index genau vorgegeben.
Mehr dazu
- Investmentfonds:
Sind Sondervermögen, die sich je nach Fondstyp aus Wertpapieren
oder Immobilien zusammensetzen und von einer
Kapitalanlage-Gesellschaft (Investmentgesellschaft) für die Anleger
verwaltet werden. Die Anleger erwerben durch den Kauf von
Fondsanteilen einen Eigentumsanteil am Sondervermögen
des Fonds.
Die Aufsicht über die Fonds übt das
Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen
aus.
- Investmentzertifikat:
Wird ein Wertpapier genannt, das ein Miteigentum in Bruchteilen
an einem Investmentfonds verbrieft. Investmentzertifikate
werden nicht über einen Nennwert ausgestellt, sondern über
Anteilsscheine.
- Kosten:
Zu den Kosten einer Investmentanlage gehören Ausgabeaufschlag,
Verwaltungsvergütung, Depotbankvergütung und sonstige Kosten
(z.B. Kosten für Berichterstattung, Depotgebühren,
externe Berater, Erfolgsbeteiligung, ...).
Die sonstigen Kosten können die Verwaltungsvergütung weit
übersteigen und sollten deshalb bei der Beurteilung eines
Fonds nicht außer acht gelassen werden.
- Laifzeitfonds:
Fonds mit begrenzter Laufzeit. Am Ablaufdatum wird der gesamte
Fonds aufgelöst und das Fondsvermögen an die Anteilinhaber
ausgeschüttet. Zwischenzeitliche Rückgabe der Anteilscheine
ist üblicherweise möglich.
- Mischfonds:
Fonds, die sowohl in Aktien, Anleihen als auch Geldmarktpapiere
investieren können. Je nach Marktsituation wechseln sie zwischen
den Anlageformen.
- No-Load-Fonds:
Sind Fonds ohne Ausgabeaufschlag. Sie eignen sich vor allem
für Anleger, die ihre Geldanlage häufig wechseln wollen.
Für Anfänger weniger zu empfehlen.
- Offene Immobilienfonds:
Die Investition erfolgt überwiegend in in- und ausländischen
Immobilien und Grundstücken. Dabei liegt der Schwerpunkt meist
auf gewerblich genutzten Immobilien wie Bürogebäuden und
Einkaufszentren.
- Performance:
Die Performance ist der (englische) Fachausdruck für die
Wertentwicklung eines Fonds. Im Gegensatz zur Rendite werden
dabei externe Kosten wie der Ausgabeaufschlag nicht mit eingerechnet.
In der Wertentwicklung enthalten sind Verwaltungsgebühr, Depotbankgebühr
und Transaktionskosten.
- Portefeuille, Portfolio:
Zusammensetzung des Wertpapiervermögens in einem Fonds.
- Rechenschaftsbericht:
Zur Information der Anleger wird regelmäßig zum Geschäftsjahresende
ein Rechenschaftsbericht erstellt, der ausführlich über die Entwicklung
des jeweiligen Wertpapiermarktes, die Ausschüttung, steuerrelevante
Daten sowie die Anlagepolitik des jeweiligen Fonds informiert.
Darüber hinaus erscheint jeweils zur Mitte des Geschäftsjahres für
jeden Fonds ein Halbjahresbericht.
- Rendite:
Der Gesamtertrag einer Anlage bezogen auf das eingesetzte
Kapital während einer bestimmten Zeitspanne. In die Berechnung
gehen der Kaufpreis, die Ausschüttung und die Kurssteigerung mit ein.
- Rentenfonds:
In diesen Fonds werden die Anlegergelder überwiegend oder
ausschließlich in festverzinsliche Wertpapiere mit unterschiedlichen
Laufzeiten und Zinssätzen investiert.
- Rücknahmepreis:
Der Preis, zu dem Anlage-Gesellschaften Fondsanteile von
Anlegern zurückkaufen. Er wird börsentäglich ermittelt
und berechnet sich aus dem Wert aller gehaltenen Investments
geteilt durch die Anzahl der Anteile.
- Small Caps:
Aktien von Unternehmen mit niedrigerer Börsenkapitalisierung.
Im Gegensatz zu Blue Chips (Standardwerte) ist ihr Umsatz an
der Börse deutlich geringer. Schon wegen der geringeren
Liquidität dieser Titel sind Kursausschläge bei diesen
Werten häufig stärker als bei den Standardtiteln.
- Sondervermögen:
Das Vermögen eines Investmentfonds. Eine Investmentgesellschaft
kann mehrere Sondervermögen unterhalten. Aus Gründen der
Anlagesicherheit wird das Sondervermögen strikt getrennt vom
restlichen Gesellschaftsvermögen gehalten.
Es haftet somit auch nicht für die Verbindlichkeiten der
Investmentgesellschaft. Eine Depotbank verwahrt das Sondervermögen
und wacht darüber, daß es nicht für Zwecke der Gesellschaft
mißbraucht wird.
- Sparplan:
Praktisch alle Fondsgesellschaften bieten auch Sparpläne an.
Dabei wird regelmäßig ein festgelegter Betrag angelegt.
Der Sparplan kann jedoch jederzeit ausgesetzt, erhöht, erniedrigt oder
ganz eingestellt werden.
Oft erhält man eine Ermäßigung auf den Ausgabeaufschlag, wenn
der Sparplan eine bestimmte Zeit durchgeführt wurde und
kann ermäßigt oder kostenlos in andere Fonds umschichten.
- Steueroptimierte Fonds:
Fonds, deren Anlagepolitik ausdrücklich auf die
Nach-Steuer-Rendite ausgelegt ist.
- Thesaurierende Fonds:
Im Gegensatz zu ausschüttenden Fonds werden bei thesaurierenden
Fonds die Erträge direkt im Fondsvermögen wiederangelegt.
Die jeweils zum Kauf neuer Anteile genutzten Erträge müssen
allerdings im Jahr ihres Zuflusses in der Einkommensteuererklärung
angegeben werden. Der Anleger erhält dazu eine Steuerbescheinigung
über den entsprechenden Betrag.
- Transaktionskosten:
Gebühren, die der Anleger bei Kauf und Verkauf von Fondsanteilen an
die depotführende Bank abführt.
Daneben zahlen Anleger - allerdings unsichtbar - die Transaktionskosten,
die der Fondsmanager bei Kauf oder Verkauf von Wertpapieren verursacht.
- Verkaufsprospekt:
Der Verkaufsprospekt enthält alle Angaben, die für die Beurteilung
der Investmentanlage von wesentlicher Bedeutung sind.
Der Verkaufsprospekt muß dem Anteilerwerber zusammen mit dem
Rechenschaftsbericht und ggf. dem Halbjahresbericht ausgehändigt werden.
- Verwaltungsgebühr:
Jährliches Entgelt für die Leistungen des Fondsmanagements und die
technische Abwicklung sowie die Kosten für Rechenschaftsberichte
und Verkaufsprospekte. Es wird dem Fondsvermögen direkt entnommen.
- Volatilität:
Ausdruck für die Schwankungsbreite des Anteilpreises während
eines bestimmten Zeitraumes.
- Wiederanlage-Rabatt:
Rabatt, der bei ausschüttenden Fonds bei der Wiederanlage des
Ausschüttungbetrags gewährt wird.
Der Anleger muß dabei häufig keinen oder nur einen rabattierten
Ausgabeaufschlag bezahlen.
- Zwischengewinn:
Unter Zwischengewinn versteht man den im Anteilpreis enthaltenen
Ertragsanteil, soweit er sich aus Zinsen und Zinsansprüchen
zusammensetzt. Der Zwischengewinn unterliegt der Einkommensteuer sowie
der 30 %igen Zinsabschlagsteuer (bei Eigenverwahrung: 35 %).
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Letzte Änderung: 12.11.06
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