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Kleines Fondslexikon

  • Aktienfonds:
    Das Geld der Anleger wird überwiegend oder ausschließlich in Aktien investieren. Je nach Anlageschwerpunkt unterscheidet man zwischen
    • Länderfonds (Deutschland, Amerika, ...)
    • Regionenfonds (Europa, Südostasien, ...)
    • Branchen- und Themenfonds (Food, Telemedia, Health & Pharma, Emerging Markets, Internet, ...) und
    • internationalen Aktienfonds.
    Anfänger sollten sich auf internationale und Europa-Fonds beschränken.

  • Anlagepolitik:
    ist im Prospekt eines Fonds festgelegt und beschreibt, nach welchen Regeln das Vermögen eines Fonds angelegt wird.

  • AS-Fonds
    Altersvorsorge-Sondervermögen: ein Angebot für die private Altersvorsorge. Mehr dazu

  • Ausgabeaufschlag:
    Ein Aufschlag auf den Anteilswert, der zur Deckung von Vertriebs- und Ausgabekosten dient und vom Anleger beim Kauf von Fondsanteilen gezahlt werden muß. Der Ausgabeaufschlag variiert bei verschiedenen Fonds und beträgt meist zwischen drei und sechs Prozent. Bei verschiedenen Direktbanken und Discountbrokern kann man Investmentfonds auch mit ermäßigtem Ausgabeaufschlag kaufen, allerdings meist ohne Beratung.

  • Ausgabepreis:
    Der Preis, für den Anteile an Investmentfonds erworben werden können. Der Ausgabepreis setzt sich aus Rücknahmepreis und dem Ausgabeaufschlag zusammen.

  • Ausländische Fonds:
    Steuerlich wird unterschieden zwischen zugelassenen deutschen Investmentfonds sowie drei unterschiedlichen Kategorien ausländischer Fonds:
    1. Registrierte Fonds, die ihre Anteile in Deutschland öffentlich anbieten dürfen (§7, §15.c, §17 Ausl. Investmentgesetz) und Fonds mit Steuervertreter, die an einer deutschen Börse zum amtlichen Handel bzw. Geregelten Markt zugelassen sind und alle steuerlich relevanten Daten (insbesondere Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren) gesondert offenlegen (§17.3 Ausl. Investmentgesetz). Diese Fonds sind steuerlich den deutschen Fonds gleich gestellt.
    2. Nicht registrierte Fonds mit Steuervertreter, die alle erwirtschafteten Erträge gesondert offenlegen. Anteilige Veräußerungsgewinne sind voll zu versteuern (§18.2 Ausl. Investmentgesetz).
    3. Alle anderen nicht registrierten Fonds, bei denen mindestens 90% der Wertzuwächse (des Kalenderjahres) oder 10% des Anteilswertes zu versteuern sind (§18.3 Ausl. Investmentgesetz).

  • Ausschüttung:
    Bei einem ausschüttenden Investmentfonds werden ordentliche und ggf. außerordentliche Erträge in der Regel einmal pro Jahr ausgeschüttet. Die Erträge werden bis zum Ausschüttungstag im Fondsvermögen angesammelt und erhöhen damit im Jahresverlauf den Anteilwert. Durch die erfolgte Ausschüttung vermindert sich der Anteilwert am Ausschüttungstag um exakt den Ausschüttungsbetrag.

  • Benchmark:
    Vergleichsmaßstab zur Messung des Anlageerfolgs. Beispiele: DAX für deutsche Aktienfonds, MSCI World Index für internationale Aktienfonds.

  • Dachfonds
    Der Anleger kauft sich bei diesem Fonds-Typ in eine Fondsgesellschaft ein, die ihrerseits möglichst breit gestreute Anteile an mindestens fünf bereits bestehenden Fonds erwirbt. Mehr dazu

  • Depot:
    Die Investmentfonds-Anteile eines Anlegers werden in einem Depot verwahrt. Dieses kann bei einer Bank geführt werden (nicht zu verwechseln mit der Depotbank, die das gesamte Fondsvermögen verwahrt) oder direkt bei der Fondsgesellschaft. Letzteres ist kostengünstiger als ein Bankdepot, da sowohl die Depotkosten niedriger sind als auch Kauf- und Verkaufsspesen entfallen. Bei ausländischen Fondsgesellschaften ist das Depot üblicherweise kostenlos. Für ein Depot bei der Fondsgesellschaft wird allerdings in der Regel eine gewisse Mindestanlage oder der Abschluß eines Sparplanes erwartet.

  • Depotbank:
    Nach dem deutschen Investmentrecht (KAGG) müssen die Sondervermögen einer deutschen Kapitalanlagegesellschaft von einer Depotbank verwahrt werden. Zu den Aufgaben der Depotbank gehören neben der Verwahrung die Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen, die Berechnung der Anteilpreise sowie die Durchführung von Ertragsausschüttungen.

  • Derivate-Fonds:
    Fonds, die schwerpunktmäßig Terminmarktinstrumente wie Futures, Optionen, Swaps oder andere Derivaten bedienen. Neben den Finanzderivaten sind auch Warentermingeschäfte möglich. Je nach Ausrichtung sind sowohl spekulative als auch risikomindernde Varianten denkbar.

  • Emerging-Markets-Fonds:
    Fonds, die in Aktien oder Anleihen aus Schwellenländern investieren. Schwellenländer sind Länder, die sich von einem Dritte-Welt-Land zu einem Industrieland entwickeln. Sie weisen hohe Wachstumsraten und hohe Chancen an den Börsen auf, bergen aber auch hohe wirtschaftliche und politische Risiken.

  • Erträge:
    Zu den ordentlichen Erträgen zählen Zins- und Dividendeneinnahmen. Diese unterliegen vollständig der Steuerpflicht. Unter außerordentlichen Erträgen versteht man Veräußerungs-(Kurs)-Gewinne sowie Bezugsrechterlöse, die dem Privatanleger steuerfrei zufließen.

  • Fondsmanagement:
    Gremium, das Anlageentscheidungen für den jeweiligen Investmentfonds trifft.

  • Fondsvermögen:
    Das Fondsvermögen errechnet sich aus dem Tageswert sämtlicher Vermögenswerte des Fonds. Wertpapiere werden dabei zum aktuellen Tageskurs, Immobilien zum Ertragswert bewertet.

  • Future Fonds:
    siehe Derivate-Fonds

  • Garantiefonds:
    Fonds, die i.d.R. am Ende der festgesetzten Fondslaufzeit entweder die Rückzahlung des eingezahlten Kapitals oder eines bestimmten Prozentsatzes davon (z.B. 95%) versprechen. Die Garantie dient i.d.R. dazu, das Kursrisiko von Aktienmärkten durch entsprechende Options- bzw. Absicherungsstrategien zu begrenzen.

  • Geldmarktfonds:
    Investieren in festverzinsliche Wertpapiere mit einer kurzen Laufzeit von bis zu einem Jahr.

  • Gemischte Fonds:
    Investmentfonds, die die Gelder der Anleger sowohl in Aktien als auch in festverzinsliche Wertpapiere investieren.

  • Hedge-Fonds:
    siehe Derivate-Fonds

  • Immobilienfonds:
    siehe "Offene Immobilienfonds"

  • Indexfonds:
    Die im Index-Fonds enthaltenen Aktienwerte werden nicht vom Fondsmanager bestimmt, sondern von einem Index genau vorgegeben. Mehr dazu

  • Investmentfonds:
    Sind Sondervermögen, die sich je nach Fondstyp aus Wertpapieren oder Immobilien zusammensetzen und von einer Kapitalanlage-Gesellschaft (Investmentgesellschaft) für die Anleger verwaltet werden. Die Anleger erwerben durch den Kauf von Fondsanteilen einen Eigentumsanteil am Sondervermögen des Fonds. Die Aufsicht über die Fonds übt das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen aus.

  • Investmentzertifikat:
    Wird ein Wertpapier genannt, das ein Miteigentum in Bruchteilen an einem Investmentfonds verbrieft. Investmentzertifikate werden nicht über einen Nennwert ausgestellt, sondern über Anteilsscheine.

  • Kosten:
    Zu den Kosten einer Investmentanlage gehören Ausgabeaufschlag, Verwaltungsvergütung, Depotbankvergütung und sonstige Kosten (z.B. Kosten für Berichterstattung, Depotgebühren, externe Berater, Erfolgsbeteiligung, ...). Die sonstigen Kosten können die Verwaltungsvergütung weit übersteigen und sollten deshalb bei der Beurteilung eines Fonds nicht außer acht gelassen werden.

  • Laifzeitfonds:
    Fonds mit begrenzter Laufzeit. Am Ablaufdatum wird der gesamte Fonds aufgelöst und das Fondsvermögen an die Anteilinhaber ausgeschüttet. Zwischenzeitliche Rückgabe der Anteilscheine ist üblicherweise möglich.

  • Mischfonds:
    Fonds, die sowohl in Aktien, Anleihen als auch Geldmarktpapiere investieren können. Je nach Marktsituation wechseln sie zwischen den Anlageformen.

  • No-Load-Fonds:
    Sind Fonds ohne Ausgabeaufschlag. Sie eignen sich vor allem für Anleger, die ihre Geldanlage häufig wechseln wollen. Für Anfänger weniger zu empfehlen.

  • Offene Immobilienfonds:
    Die Investition erfolgt überwiegend in in- und ausländischen Immobilien und Grundstücken. Dabei liegt der Schwerpunkt meist auf gewerblich genutzten Immobilien wie Bürogebäuden und Einkaufszentren.

  • Performance:
    Die Performance ist der (englische) Fachausdruck für die Wertentwicklung eines Fonds. Im Gegensatz zur Rendite werden dabei externe Kosten wie der Ausgabeaufschlag nicht mit eingerechnet. In der Wertentwicklung enthalten sind Verwaltungsgebühr, Depotbankgebühr und Transaktionskosten.

  • Portefeuille, Portfolio:
    Zusammensetzung des Wertpapiervermögens in einem Fonds.

  • Rechenschaftsbericht:
    Zur Information der Anleger wird regelmäßig zum Geschäftsjahresende ein Rechenschaftsbericht erstellt, der ausführlich über die Entwicklung des jeweiligen Wertpapiermarktes, die Ausschüttung, steuerrelevante Daten sowie die Anlagepolitik des jeweiligen Fonds informiert. Darüber hinaus erscheint jeweils zur Mitte des Geschäftsjahres für jeden Fonds ein Halbjahresbericht.

  • Rendite:
    Der Gesamtertrag einer Anlage bezogen auf das eingesetzte Kapital während einer bestimmten Zeitspanne. In die Berechnung gehen der Kaufpreis, die Ausschüttung und die Kurssteigerung mit ein.

  • Rentenfonds:
    In diesen Fonds werden die Anlegergelder überwiegend oder ausschließlich in festverzinsliche Wertpapiere mit unterschiedlichen Laufzeiten und Zinssätzen investiert.

  • Rücknahmepreis:
    Der Preis, zu dem Anlage-Gesellschaften Fondsanteile von Anlegern zurückkaufen. Er wird börsentäglich ermittelt und berechnet sich aus dem Wert aller gehaltenen Investments geteilt durch die Anzahl der Anteile.

  • Small Caps:
    Aktien von Unternehmen mit niedrigerer Börsenkapitalisierung. Im Gegensatz zu Blue Chips (Standardwerte) ist ihr Umsatz an der Börse deutlich geringer. Schon wegen der geringeren Liquidität dieser Titel sind Kursausschläge bei diesen Werten häufig stärker als bei den Standardtiteln.

  • Sondervermögen:
    Das Vermögen eines Investmentfonds. Eine Investmentgesellschaft kann mehrere Sondervermögen unterhalten. Aus Gründen der Anlagesicherheit wird das Sondervermögen strikt getrennt vom restlichen Gesellschaftsvermögen gehalten. Es haftet somit auch nicht für die Verbindlichkeiten der Investmentgesellschaft. Eine Depotbank verwahrt das Sondervermögen und wacht darüber, daß es nicht für Zwecke der Gesellschaft mißbraucht wird.

  • Sparplan:
    Praktisch alle Fondsgesellschaften bieten auch Sparpläne an. Dabei wird regelmäßig ein festgelegter Betrag angelegt. Der Sparplan kann jedoch jederzeit ausgesetzt, erhöht, erniedrigt oder ganz eingestellt werden. Oft erhält man eine Ermäßigung auf den Ausgabeaufschlag, wenn der Sparplan eine bestimmte Zeit durchgeführt wurde und kann ermäßigt oder kostenlos in andere Fonds umschichten.

  • Steueroptimierte Fonds:
    Fonds, deren Anlagepolitik ausdrücklich auf die Nach-Steuer-Rendite ausgelegt ist.

  • Thesaurierende Fonds:
    Im Gegensatz zu ausschüttenden Fonds werden bei thesaurierenden Fonds die Erträge direkt im Fondsvermögen wiederangelegt. Die jeweils zum Kauf neuer Anteile genutzten Erträge müssen allerdings im Jahr ihres Zuflusses in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Der Anleger erhält dazu eine Steuerbescheinigung über den entsprechenden Betrag.

  • Transaktionskosten:
    Gebühren, die der Anleger bei Kauf und Verkauf von Fondsanteilen an die depotführende Bank abführt. Daneben zahlen Anleger - allerdings unsichtbar - die Transaktionskosten, die der Fondsmanager bei Kauf oder Verkauf von Wertpapieren verursacht.

  • Verkaufsprospekt:
    Der Verkaufsprospekt enthält alle Angaben, die für die Beurteilung der Investmentanlage von wesentlicher Bedeutung sind. Der Verkaufsprospekt muß dem Anteilerwerber zusammen mit dem Rechenschaftsbericht und ggf. dem Halbjahresbericht ausgehändigt werden.

  • Verwaltungsgebühr:
    Jährliches Entgelt für die Leistungen des Fondsmanagements und die technische Abwicklung sowie die Kosten für Rechenschaftsberichte und Verkaufsprospekte. Es wird dem Fondsvermögen direkt entnommen.

  • Volatilität:
    Ausdruck für die Schwankungsbreite des Anteilpreises während eines bestimmten Zeitraumes.

  • Wiederanlage-Rabatt:
    Rabatt, der bei ausschüttenden Fonds bei der Wiederanlage des Ausschüttungbetrags gewährt wird. Der Anleger muß dabei häufig keinen oder nur einen rabattierten Ausgabeaufschlag bezahlen.

  • Zwischengewinn:
    Unter Zwischengewinn versteht man den im Anteilpreis enthaltenen Ertragsanteil, soweit er sich aus Zinsen und Zinsansprüchen zusammensetzt. Der Zwischengewinn unterliegt der Einkommensteuer sowie der 30 %igen Zinsabschlagsteuer (bei Eigenverwahrung: 35 %).

Suchen Sie mehr Informationen? Einen hervorragenden Leitfaden für Fonds-Einsteiger finden Sie bei Thomas Dill.


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Letzte Änderung: 12.11.06