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Tips zu Bauträger- und Erwerbermodellen

Die Zeitschrift FINANZtest beschäftigt sich in Heft 7/98 unter dem Titel "Überfinanzierte Eigentumswohnungen: Neue Hoffnung für die Rückabwicklung der Verträge - Investition in viel Luft" mit den meist überteuerten und überfinanzierten Bauträger- und Erwerbermodellen.

Der sehr lesenswerte Artikel beschäftigt sich auch mit der in letzter Zeit festzustellenden Tendenz, daß Gerichte diese Modelle zunehmend sehr kritisch betrachten und prüfen, ob ein Beteiligter für die Verluste des Anlegers verantwortlich ist. Haften müssen dann Vermittler, Verkäufer, Bauträger, Treuhänder oder Bank.

Einige Tips aus diesem Artikel:

  • Zeichnen Sie keine Bauträger- und Erwerbermodelle, die hohe Zusatzkosten enthalten und auf jeglichen Eigenkapitaleinsatz verzichten. Überteuerung und Überfinanzierung führen schnell zum finanziellen Ruin.
  • Gehen Sie den Vermittlersprüchen von der sich selbsttragenden Immobilie und den angeblichen Verkaufsgewinnen auf den Grund, indem Sie sich Langfristrechnungen über eine Vermietungsphase von mehr als zehn Jahren und Prognosen über den künftigen Veräußerungserlös der Immobilie zeigen lassen.
  • Wenn Sie bereits auf ein überteuertes und überfinanziertes Bauträger- oder Erwerbermodell hereingefallen sind, sollten Sie einen auf Haftungsrecht bei Bauträger- oder Erwerbermodellen spezialisierten Rechtsanwalt einschalten. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollte der Anwalt umgehend versuchen, eine Deckungszusage Ihres Versicherers zu erhalten.
  • Meiden Sie selbsternannte Helfer, die weder Rechtsanwälte sind noch einer seriösen Selbsthilfegruppe für Geschädigte angehören.
  • Sammeln Sie alle schriftlichen Unterlagen, und protokollieren Sie das entscheidende Verkaufsgespräch so gut wie möglich aus Ihrem Gedächtnis. Befragen Sie alle, die bei dem Verkaufsgespräch anwesend waren, und benennen Sie diese Gesprächspartner mit ihrem Einverständnis später als Zeugen vor Gericht.
  • Nehmen Sie Kontakt mit Selbsthilfegruppen von geschädigten Wohnungskäufern auf: Hilfe bieten zum Beispiel die Aktion Solidarität e.V. oder Schutzverband für Opfer fehlfinanzierter Immobilien in Herne.
  • Vergleichsverhandlungen mit der Gegenseite sind oft sinnvoll. Falls die Erfolgsaussichten für eine vollständige Rückabwicklung der Kauf- und Darlehensverträge aufgrund der bisher gefällten höchstrichterlichen Urteile aber sehr groß sind, sollten Sie hartnäckig bleiben und die Klage durchziehen. Dies gilt vor allem, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage erteilt hat.

Und dies sind vier Fallen, in die Sie nicht laufen sollten:

  • 1. Falle: Bequemlichkeit

    Vermittler-Spruch: Sie brauchen sich um nichts zu kümmern, der Treuhänder erledigt alles.
    Wirklichkeit: Der angebliche Service in Form eines "Treuhandgeschäfts- besorgungsvertrags" kostet den Anleger viel Geld. Er treibt die Zusatzkosten in die Höhe und führt zur Überteuerung der erworbenen Immobilie.

  • 2. Falle: Null Mark Eigenkapital

    Vermittler-Spruch: Sie brauchen keinen Pfennig dazuzuzahlen ("Fielmann-Prinzip"), die Bank hat alles vorgeprüft und finanziert den gesamten Aufwand.
    Wirklichkeit: Nicht nur der Kaufpreis, sondern der völlig überhöhte Gesamtaufwand einschließlich Disagio werden auf Kredit finanziert. Dies zieht eine drastische und höchst riskante Überfinanzierung der erworbenen Eigentumswohnung nach sich.

  • 3. Falle: Selbsttragende Immobilie

    Vermittler-Spruch: Mieteinnahmen und Steuerersparnisse reichen aus, um alle laufenden Kosten zu decken. Die Immobilie trägt sich von selbst ("Selbstläufer").
    Wirklichkeit: Tatsächlich liegen erhebliche Unterdeckungen vor und nach Steuern vor. Diese vergrößern sich noch, wenn überhöhte Mietgarantien platzen oder nach zumeist fünf Jahren auslaufen.

  • 4. Falle: Verkauf mit hohem Gewinn

    Vermittler-Spruch: Nach fünf Jahren können Sie Ihre Immobilie mit hohem Gewinn verkaufen und den Gewinn steuerfrei einstecken.
    Wirklichkeit: Infolge des völlig überhöhten Gesamtaufwands beim Kauf der vermieteten Eigentumswohnung entstehen deutliche Veräußerungsverluste, wenn das Objekt vor Ablauf von zehn Jahren verkauft wird.


Nach meinen Erfahrungen kann man davon ausgehen, daß solche unter der Steuersparflagge angebotenen Modelle mindestens um 30-40% überteuert sind. Damit gibt es praktisch keine Chance, daß sich eine solche Investition jemals rechnet.


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Letzte Änderung: 12.11.06