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Tips zu Geschlossenen Immobilienfonds
Ein geschlossener Immobilienfonds (GI) hat mit klassischen Aktien-, Renten- oder offenen Immobilienfonds nicht viel gemein: Er ist kaum handelbar, streut das Risiko praktisch nicht und kann völlig frei ausgestaltet werden. Ein Fondsinitiator ist bei der Konzeption eines GI weder an spezielle gesetzliche Grundlagen noch Schutzvorschriften für den Anleger gebunden. Ein GI dient der Finanzierung eines oder einer beschränkten Zahl von Objekten, etwa geförderten oder freifinanzierten Wohnimmobilien, Gewerbe- oder Spezialimmobilien wie etwa Seniorenheime oder Kinocenter. Die Höhe des benötigten Anlagekapitals steht daher von vornherein fest. Der Anleger muß sich in der Regel mit einem Betrag zwischen 10000 und 100000 Mark plus Agio beteiligen und wird damit Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft oder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Er übernimmmt dadurch anteilig das mit der Investition verbundene unternehmerische Risiko. Der Fonds wird geschlossen, wenn die Anleger das benötigte Eigenkapital (meist zwischen 50 und 100 Prozent der Investitionssumme) gezeichnet haben. Den Rest nimmt die Gesellschaft bei Banken als Fremdkapital auf. Der Anleger bindet sein Kapital durch die Beteiligung auf 10 bis 30 Jahre. Während dieser Zeit sollte er nur im Notfall aussteigen. Da die Anteile nicht an der Börse gehandelt werden, ist das aber nur möglich, wenn der Initiator einen funktionierenden Zweitmarkt organisiert. Selbst dann ist der vorzeitige Ausstieg aber meist ein Verlustgeschäft. Nach 10 bis 30 Jahren ist durch Mehrheitsbeschluß der Gesellschafter in der Regel eine Auflösung des GI und damit der Verkauf der Immobilie vorgesehen. Bis dahin erzielt der Anleger Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Durch die (Sonder-)Abschreibung der Immobilie sowie die Werbungskosten (Zinsen und Gebühren) erhält der Anleger in den ersten Jahren Verluste von teilweise mehr als 100 Prozent des Anlagebetrags zugewiesen. Dadurch spart er Steuern. Je höher die durch die Konstruktion des Fonds bedingte Verlustzuweisung ist (Beispiel: Fonds mit öffentlich geförderten Wohnungen), desto höher sollte auch der persönliche Steuersatz des Anlegers sein. Die Ausschüttung liegt nach der Investitionsphase in der Regel zwischen vier und acht Prozent der Einlage. Sie ist durch die Abschreibungen ind den Folgejahren teilweise steuerfrei. Entwickelt sich der Fonds positiv und wird die Immobilie später zu einem guten Preis verkauft, kann die Beteiligung eine attraktive Nachsteuerrendite erzielen. Quelle: FINANZtest 11/97
Tips zu Geschlossenen Immobilienfonds
Quelle: FINANZtest 11/97
Was hier nur indirekt gesagt wird:
Quelle: FINANZtest 6/95
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Letzte Änderung: 12.11.06 |