Bitte beachten: diese Seite gibt den Stand von ca. 1999 wieder und wird nicht mehr aktualisiert!

Die Kapital-Lebensversicherung

Die Kapital-Lebensversicherung (KLV) ist eine sehr umstrittene Geldanlage: auf der einen Seite hat sie fast jeder Haushalt, auf der anderen Seite wird sie, vor allem von Verbraucherschützern, heftig kritisiert.

Beginnen wir mit einer Tabelle ihrer Vor- und Nachteile:

Vorteile Nachteile
  • fördert die Spardisziplin von Leuten, die sonst nichts für ihre Altersvorsorge tun würden;
  • ist eine bequeme und sichere Form der Geldanlage;
  • bringt steuerfreie Erträge, sofern sie mindestens zwölf Jahre lang läuft;
  • bietet für Selbständige und Beamte oft Steuervorteile, weil sie die Beträge als Sonderausgaben absetzen können;
  • bietet Sparmöglichkeit und Hinterbliebenenschutz aus einer Hand;
  • ist für Sparer, die ihre Freibeträge schon ausgeschöpft haben, eine rentable Geldanlage;
  • kann bis zur Höhe des Rückkaufswertes beliehen werden.
  • verpflichtet den Sparer, regelmäßig Beiträge zu zahlen und bindet ihn meist jahrzehntelang.
  • bringt Kunden, die kündigen müssen, oft Verluste;
  • ist als Paketangebot unflexibel, weil man genausogut Risikoschutz und Sparplan einzeln bekommen kann;
  • bringt bei vielen Gesellschaften keine gute Rendite;
  • ist für Sparer, die ihre Freibeträge noch nicht ausgeschöpft haben, nur die zweite Wahl;
  • bindet oft junge Kunden, für die Flexibilität wichtiger wäre;
  • ist ein undurchsichtiges Produkt, weil der Kunde einzahlt, aber nicht weiß, wieviel er spart.
Quelle: FINANZtest 1/96

Daß die KLV ein problematisches Produkt ist, sieht man schon an folgenden Zahlen:

  • etwa 10 Prozent aller Verträge werden schon vor Ablauf des 1. Jahres wieder aufgehoben.
  • maximal die Hälfte aller Verträge laufen bis zum Ende (bei sehr lange laufenden Verträgen nur etwa ein Drittel).
Dazu muß man wissen, daß jede Vertragskündigung für den Kunden beachtliche Verluste bedeutet:
  • die ersten ein bis zwei Jahresbeiträge werden mit Kosten und Provisionen verrechnet. Bei Kündigung in diesem Zeitraum hat der Kunde also alle gezahlten Beiträge verloren.
    Bei Direktversicherern, die ja keine Provisionen bezahlen und so wesentlich kostengünstiger arbeiten, ist dies deutlich weniger.
  • Gegen Ende der Vertragslaufzeit erhalten die Verträge die Gewinnbeteiligungen, die die Rendite bis Vertragsablauf auf einen akzeptablen Wert heben können. Garantiert wird ja nur eine Rendite von 3,25 Prozent auf den Sparanteil, also nicht auf die gezahlte Prämie.

Daß die KLV von Verkäufern so gepusht wird, versteht man, wenn man einen Blick auf die Vermittler-Provisionen wirft.

Rendite einer KLV

Entschließt man sich dennoch für eine Kapital-Lebensversicherung, so ist es sehr wichtig, eine 'gute' Gesellschaft zu wählen. 'Gut' kann hier eigentlich nur heißen, daß die Gesellschaft eine möglichst hohe Rendite erwirtschaftet.

Das folgende Beispiel zeigt, wieviel Geld man mit einer KLV verlieren kann:

Wenn ein 35jähriger 30 Jahre lang 300DM monatlich in eine Kapital-Lebensversicherung einzahlt, kann er folgende Ablaufleistungen erwarten (einige Beispiele, im Artikel sind 99 Gesellschaften aufgelistet):

  ( 1)  376100 DM   Cosmos Leben
  ( 2)  374800 DM   Leben Direkt
  ( 3)  373400 DM   Europa Leben
  ( 4)  366400 DM   Ontos Leben
  ( 5)  365100 DM   Optima Leben
  ( 6)  364100 DM   Debeka Leben
  ( 7)  361800 DM   HUK-Coburg Leben
  (12)  347300 DM   Hannoversche Leben
  (28)  321700 DM   Provenzial Leben Kiel
  (38)  313300 DM   DEVK
  (39)  313300 DM   Colonia
  (40)  313100 DM   Karlsruher Leben
  (50)  306400 DM   Aachener-Münchener
  (74)  295000 DM   Allianz
  (79)  293100 DM   Nürnberger
  (84)  289300 DM   Deutscher Herold Leben
  (93)  274800 DM   Berlinische
  (99)  253600 DM   Securitas Gilde

Prognosen der Gesellschaften, nachzulesen in DM 8/97.

Zum Vergleich mal dasselbe mit Risiko-LV (geschätzt 20 DM pro Monat) und Aktienfonds-Sparplan. 30 Jahre lang 280 DM pro Monat ergeben bei einer Rendite von

  8%   397125 DM
  9%   480320 DM
 10%   582637 DM
 11%   708554 DM
 12%   863584 DM

und dieser Renditebereich ist durchaus realistisch - der Templeton Growth hat von 1977-1997 eine durchschnittliche jährliche Rendite (DM-Basis) von 15.1% erreicht, seit seiner Auflegung 1954 waren es 12.7%.

Natürlich gibt es dafür keine Garantie, aber bei einer KLV werden auch nur max. 4% AUF DIE SPARBEITRÄGE garantiert (also nicht auf die Prämie, was Manipulationen hinsichtlich Verwaltungskosten Tür und Tor öffnet). Der Sparanteil beträgt im übrigen laut FINANZtest 7/98 bei einer Monatsprämie von 100 DM je nach Anbieter etwa 71 DM (Hamburg-Mannheimer) bis 87 DM (Hannoversche Leben).

Wer sich nicht allein auf die Prognosen der Anbieter verlassen will, sollte folgende Punkte berücksichtigen:

1. Renditen der Vergangenheit:
    a) Ablaufwerte (erlebte Verträge)
    b) Rückkaufwerte (gekündigte Verträge)
2. Prognosen für die Zukunft:
    a) Ablaufwerte
    b) Rückkaufwerte
3. Unternehmensdaten:
    a) Sicherheit
    b) Ertrag
    c) Wachstum

Alle diese Zahlen findet man z.B. in FINANZtest 96/01 Seite 14 und kann sie dann nach eigenen Prioritäten gewichten.

Hilfreich für die Auswahl einer KLV-Gesellschaft kann auch die Differenz zwischen Anlagerendite (erwirtschaftete Rendite) und Vertragsrendite (an die Kunden weitergegebene Rendite) sein. Einige Beispiele (sortiert nach Differenz):

                 Anlage-   Vertrags-   Diff.
                 rendite   rendite
Cosmos             7,35      7,27      0,08
Ontos              7,30      7,16      0,14
HUK-Coburg         7,20      7,03      0,17
WGV-Schwäbische    7,12      6,55      0,57
Debeka             7,72      7,10      0,62
VGH                7,30      6,65      0,65
Neue Leben         7,44      6,78      0,68
Europa             7,58      6,85      0,73
Hannoversche       7,57      6,76      0,81
...
...
Allianz            7,47      5,83      1,64
Berlin-Kölnische   7,57      5,90      1,67
Gothaer            7,64      5,94      1,70
Hamburg-Mannheimer 7,63      5,93      1,70
Württembergische   7,57      5,85      1,72
...
Hansa-Merkur       7,32      5,47      1,85
Inter              7,39      5,50      1,89
Aspecta            7,13      5,23      1,90
Berlinische        7,66      5,55      2,11
BHW                8,22      5,42      2,80

Quelle: DM 4/98 und FINANZEN 4/98 (die Zahlen beziehen sich auf das Jahr 1996).

Hier noch einige Stornoquoten, ebenfalls von 1996, von LV-Gesellschaften:

                     über Branchen-    Vertrieb
                      durchschnitt
Volksfürsorge              26%         DVAG, OVB
Hamburg-Mannheimer         42%         HMI
Aachener und Münchener     50%         DVAG
Colonia                    63%
Deutscher Ring             72%         OVB, Zeus
Volkswohl-Bund             80%

Besonders auffällig ist beim Deutschen Ring die extrem hohe Frühstornoquote (138% über Branchendurchschnitt).

Quelle: DFI Gerlach-Report Heft 50-52/97.

Sehr wichtig für die Ergebnisse einer KLV ist auch die Kostenbelastung. Der "map-report" nennt in seiner Ausgabe Nr. 422 (Preis 55 DM, Fax 04139/7019) die Kostenanteile an der Gesamtprämie eines KLV-Vertrages mit 46 TDM Versicherungssumme für 92 Gesellschaften.

Ausschnitte:

Deutsche Allgemeine    4,01%
Optima                 7,24%
COSMOS                 8,05%
ONTOS                  8,17%
Hannoversche           8,40%
HUK-Coburg             8,63%
...
Gerling E & L         19,84%
Neckura               24,08%
Hamburg-Mannheimer    25,50%
Aspecta               25,99%
Standard Life         27,23%

Was man auch nicht vergessen sollte: oft wird die KLV als reine Kapitalanlage betrieben - an der Todesfallabsicherung besteht eigentlich gar kein Bedarf. Damit wirft man natürlich etwa 10% des Beitrags Monat für Monat zum Fenster raus.

Ein weiteres Problem: bis heute läßt der Gesetzgeber zu, daß einzelne Gesellschaften ihren Versicherten mit Hilfe der 'stillen Reserven' Milliardenbeträge vorenthalten, was der Bund der Versicherten (meiner Ansicht nach zu Recht) 'legalen Betrug' nennt. Mehr dazu bei Michael Kronenberg.

Zur Intransparenz der KLV noch ein Zitat aus FINANZtest 7/98:

Denn so intransparent wie die Kapitallebensversicherung
ist kaum ein anderes Produkt. Und auch das merken die
Versicherten oft erst auf den zweiten Blick - wie zum
Beispiel K.S.
Er wollte schlicht kontrollieren, ob die Auszahlung aus
seiner Lebensversicherung im großen und ganzen stimmt.
Selbstverständlich verstehe man den Wunsch nach einer
nachvollziehbaren Abrechnung, schrieb ihm die Iduna
höflich zurück. Erfüllen könne sie ihn dennoch nicht.
Dafür sei ein "mehrjähriges Spezialstudium" notwendig.
Auch die Außendienstmitarbeiter seien deshalb mit dieser
Frage überfordert.

Wenn es nicht so traurig wäre, wäre es schon zum Lachen.

Wann ist eine KLV sinnvoll?

Zusammenfassend ein paar Fälle, in denen ich eine KLV für sinnvoll halte:

  • als Direktversicherung (über Arbeitgeber), am besten zusammen mit Berufsunfähigkeits-Versicherung
  • für Menschen, die sonst nichts für ihre Altersvorsorge tun würden
  • für Selbstständige, falls die Beiträge zu einer Steuerersparnis im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen führen
  • für Wohlhabende als Baustein der Vermögensdiversifikation
Wichtig ist aber auch hier die Auswahl einer Gesellschaft mit guten Renditen.

Direktversicherung

Zur Direktversicherung schrieb Emil Näpflein in der Newsgroup de.etc.finanz (neu: de.etc.finanz.misc):

Alternative zur FLV und KLV bei der Direktversicherung ist
eine KLV+BUZ mit geringer Ablaufleistung und Todesfallsumme
und hohem BUZ-Anteil. Dies ist die preiswerteste Möglichkeit
für eine BU-Grundabsicherung. Die HM soll hier bei den
Bedingungen ja gar nicht so schlecht sein.

Und unbedingt darauf achten, daß die Gehaltsumwandlung aus
einer Einmalzahlung erfolgt. Der Vorteil ist, daß die
Zahlung dann sozialversicherungsfrei ist. Da auch der
Arbeitgeber-Anteil der Sozialversicherung wegfällt, kann
man mit dem Arbeitgeber auch darüber verhandeln, ob er die
pauschale Lohnsteuer auch noch übernimmt. Er hat dann meist
immer noch einen kleinen Vorteil und Du hast eine
supergünstige Absicherung, für die Du sonst viel mehr
zahlen müßtest.

Ich habe schon eine KLV - was tun?

Prinzipiell läßt sich eine KLV jederzeit kündigen. Weitere Möglichkeiten sind die Beitragsfreistellung und die Verkürzung der Laufzeit. Ob nun weiterführen, beitragsfreistellen, verkürzen oder kündigen die sinnvollere Alternative ist, hängt von vielen Faktoren ab.

Ein Rechenschema der Zeitschrift FINANZtest, erhältlich per Faxabruf, erleichtert die Berechnung der Alternativen.

Insbesonders wenn Sie die KLV nur als Kapitalanlage betreiben und für die Risikoabdeckung eigentlich gar kein Bedarf besteht, wird eine Kündigung oder Beitragsfreistellung oft die bessere Alternative sein.

Zur steuerlichen Auswirkung einer Vertragsänderung schreibt Finanztest in Heft 5/98:

[zitat]
Einen bundeseinheitlichen Katalog der steuerschädlichen
Änderungen gibt es nicht. Während in einem Bundesland
die Verringerung des Beitrags steuerschädlich sein kann,
kann diese Änderung in einem anderen Bundesland ohne
steuerliche Konsequenzen bleiben.

Das ist unschädlich:

- Änderung der Zahlungsweise,
- Einschluß/Ausschluß einer Zusatzversicherung,
- Erhöhung der Versicherungssumme innerhalb der Dynamik,
- Wechsel des Versicherungsnehmers.

Das ist umstritten:

- Verkürzung der Laufzeit bei Reduzierung der
  Versicherungssumme,
- Verlängerung der Laufzeit ohne Summenerhöhung
- Verringerung des Dynamisierungssatzes,
- Verringerung des Beitrags/der Versicherungssumme.

Das ist schädlich:

- Wechsel der versicherten Person,
- Verkürzung der Laufzeit ohne Summenreduzierung,
- Erhöhung der Versicherungssumme,
- Erhöhung des Dynamisierungssatzes,
- Erhöhung des Beitrages.

Quelle: OFD Kiel
[ende]

Ein weiterer Grund, von der KLV abzuraten. Und wenn Sie schon eine abschließen, dann wenigstens nur über 12 Jahre (außer Direktversicherung natürlich).

Update 17.5.99:
Zitat aus einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen zu nachträglichen Vertragsänderungen bei Lebensversicherungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstaben cc und dd EStG.

[zitat]
Bei nachträglichen Vertragsänderungen zu o.a. Lebensversicherungen ist grundsätzlich vom Fortbestand des ursprünglichen Vertrages und nur hinsichtlich der Änderung von einem neuen Vertrag auszugehen.

In den von Ihnen genannten Beispielen ergeben sich hieraus folgende steuerliche Auswirkungen:

  • Fall 1: Beitragserhöhung nach Ablauf von 12 Jahren

    Bei einem Lebensversicherungsvertrag mit einer Laufzeit von 30 Jahren wird nach einer zurückgelegten Laufzeit von 20 Jahren eine Erhöhung des Beitrages vereinbart. Die Versicherungssumme erhöht sich entsprechend, die Laufzeit bleibt unverändert.

    Der ursprüngliche Vertrag bleibt in vollem Umfang steuerlich begünstigt, da der Vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren hat. Die auf die Erhöhung des Vertrages entfallenden anteiligen Beiträge und Zinsen sind steuerlich nicht begünstigt, da die Laufzeit nicht mindestens 12 Jahre beträgt.

  • Fall 2: Beitragserhöhung vor Ablauf von 12 Jahren

    Bei einem Lebensversicherungsvertrag mit einer Laufzeit von 30 Jahren wird nach 10 Jahren der Beitrag und dementsprechend auch die Versicherungsssumme angehoben. Die Laufzeit bleibt unverändert.

    Der ursprüngliche Vertrag bleibt in vollem Umfang steuerlich begünstigt, da die Laufzeit mindestens 12 Jahre beträgt. Die auf die Erhöhung des Vertrages entfallenden anteiligen Beiträge und Zinsen sind ebenfalls steuerlich begünstigt, da auch hier die Laufzeit mindestens 12 Jahre beträgt.

  • Fall 3: Verlängerung der Vertragslaufzeit

    Bei einem über 18 Jahre abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag wird nach 10 Jahren die Laufzeit um zwei Jahre auf insgesamt 20 Jahre verlängert. Die Versicherungssumme wird entsprechend erhöht, die monatlichen Beiträge bleiben gleich.

    Der ursprüngliche Vertrag bleibt in vollem Umfang steuerlich begünstigt, da die Laufzeit mindestens 12 Jahre beträgt. Die Verlängerung um zwei Jahre und die hierauf entfallenden anteiligen Beiträge und Zinsen sind steuerlich nicht begünstigt, da die Laufzeit nicht mindestens 12 Jahre beträgt.


[zitat ende]

Die fondsgebundene KLV

Eine Sonderform der KLV ist die fondsgebundene KLV, bei der Ihre Sparbeiträge in Investmentfonds angelegt werden. Die Anbieter versprechen für die FKLV höhere Erträge, verschweigen aber meist das hohe Risiko: prinzipbedingt gibt es hier keine Garantieverzinsung, nicht einmal die bescheidenen 3,5 oder 4% der normalen KLV. Niemand kann heute vorhersagen, wie die Wertentwicklung eines Fonds in Zukunft verläuft. Die Ablaufprognosen einer FKLV sind also noch viel mehr Spekulation als bei einer KLV.

Dazu kommt, daß Fondspolicen oft mit hohen Kosten belastet sind. Siehe dazu FINANZtest Heft 9/99 Seite 12.

Leider werden für eine FKLV auch oft Fonds verwendet, die sich in der Vergangenheit keineswegs durch gute Leistungen hervorgetan haben. Noch übler: oft preisen Verkäufer eine FKLV mit den Renditen des zugrundeliegenden Fonds an - was natürlich irreführend ist, weil ja von Ihrer Monatsprämie erst noch die Risikokosten, Verwaltungskosten, Versicherungsgewinn und Ausgabeaufschlag des Fonds abgehen.

Eine weitere Methode, an Ihr Geld zu kommen, ist FKLV mit Fondsswitching. Dabei wechseln die Verwalter Ihrer FKLV nach Gusto zwischen verschiedenen Fonds, angeblich, um höhere Gewinne zu erzielen. Sie sollten davon ausgehen, daß bei diesem Fondspicking schlechtere Ergebnisse erzielt werden (mehr zu Fondspicking hier) - Sinn des ganzen ist vielmehr, daß man Ihnen bei jedem Switchen neue Gebühren abziehen kann.

Es gibt auch immer mehr Hinweise darauf, daß die praktisch erzielten Ergebnisse von FKLV's trotz guter Börsenentwicklung in letzter Zeit katastrophal schlecht sind - offensichtlich eine Folge der hohen Kostenbelastung.

Dazu ein Beitrag des DFI Gerlach-Reports und ein Vergleich Aktienfonds-Police contra Aktienfonds-Sparvertrag von Michael Kronenberg.

Was Verkäufer erzählen

Um eine KLV zu verkaufen, verwenden Verkäufer außer Psychotricks gerne auch folgende Argumente:

  • Die Beiträge sind von der Steuer absetzbar.

    Das ist zwar nicht direkt gelogen, aber auch nicht die volle Wahrheit: KLV-Beiträge gehören in der Tat zu den Vorsorgeaufwendungen und sind bis zu bestimmten Obergrenzen steuerfrei. Bei einem durchschnittlichen Arbeitnehmer wird diese Grenze aber bereits durch die Beiträge zur Rentenversicherung und (gesetzlichen oder privaten) Krankenversicherung überschritten. Eine zusätzliche KLV kann dann zwar 'von der Steuer abgesetzt werden', führt jedoch zu keinerlei Steuerersparnis.

  • Bei einer Risiko-LV sind Ihre Beiträge ja verloren.

    Das ist natürlich richtig - jede Leistung hat schließlich ihren Preis. Aber auch bei einer KLV ist der im Beitrag enthaltene Anteil für den Risikoschutz verloren. Bei einer Risiko-LV wissen Sie wenigstens, was dieser Risikoschutz kostet, während dies bei der KLV in einem intransparenten Gesamtbeitrag versteckt wird. Genauso werden Ihnen ja die Verwaltungskosten und, das Wichtigste, Ihr Sparanteil verschwiegen.

  • Die Beiträge sind umso niedriger, je früher Sie anfangen.

    Auch ein rechtes Bauernfänger-Argument.
    Für den Sparanteil des Beitrages ist es natürlich eine triviale Erkenntnis, daß man für dasselbe Endergebnis geringere Raten benötigt, wenn man früher anfängt.
    Anders sieht es mit der Risiko-Prämie aus (Beispiel Europa, Vesicherungssumme 300000DM): Ein 25-jähriger bezahlt für eine Risiko-LV mit Endalter 55 pro Monat 66DM, insgesamt also 27720DM. Ein 35-jähriger bezahlt dagegen für dasselbe Endalter 81DM/Monat, insgesamt also 24330 DM. Entsprechendes gilt für den Verwaltungskostenanteil der Prämie.

    Die entscheidende Frage ist also, ob jemand den Todesfallschutz überhaupt benötigt. Wenn nicht, und das ist ja gerade bei jungen Leuten die Regel, sind Risiko-Prämie und Verwaltungskostenanteil rausgeschmissenes Geld. Ich halte es für wesentlich sinnvoller, das Geld in flexibleren und ertragreicheren Anlagen zu sparen und eine (Risiko-)Lebensversicherung erst bei konkretem Bedarf abzuschließen.

  • Die KLV können Sie ja zB zum Immobilienkauf beleihen.

    Na toll, Sie sollen sich also Ihr eigenes Geld leihen. Für dieses Darlehen bezahlen Sie dann mehr Zinsen, als Sie für Ihr Guthaben bekommen. Scheint mir kein besonders gutes Geschäft zu sein - außer für den Verkäufer, der dabei doppelt Provision bekommt.
    Für sinnvoller halte ich eine flexible Geldanlage, die im Falle eines Immobilienkaufes dann als Eigenkapital zur Verfügung steht.

  • Die Auszahlung einer KLV ist steuerfrei.

    Das ist derzeit eine systemwidrige Sonderbehandlung der KLV im Steuerrecht, und es wäre meiner Ansicht nach überfällig, diese einseitige Bevorzugung einer Form der Altersvorsorge zu beenden. Die ersten Ansätze dazu (teilweise Besteuerung der KLV-Beiträge) sind ja auch schon im Kommen.

  • Dagegen sind Aktienfonds-Erträge zu versteuern.

    Auch eine Halbwahrheit. Tatsache ist, daß die in der Wertsteigerung eines Aktienfonds enthaltenen Dividenden zu versteuern sind, während Kursgewinne (nach einem Jahr) steuerfrei sind. Deshalb ist selten mehr als 30-40% der Wertsteigerung steuerpflichtig, meist deutlich weniger. Und wenn dieser Anteil unterhalb des Zinsfreibetrages bleibt, ist der Aktienfonds de facto genauso steuerfrei. Sie können beim derzeitigen Zinsfreibetrag schon mehrere 100TDM in Aktienfonds investieren, bevor Sie wirklich Steuern dafür bezahlen.

    Entscheidend sollte eh nicht die Frage 'Steuerfrei oder nicht' sein, sondern immer die Rendite nach Steuern, und die war bei guten Fonds in der Vergangenheit oftmals selbst bei Überschreitung des Zinsfreibetrages besser als die einer KLV.

  • Überlegen Sie mal, was Sie mit dem Geld dann alles machen können.

    Eine gute Frage - Sie können zB eine Immobilie davon kaufen. Nur: warum tun Sie das nicht schon jetzt? Eine bezahlte ETW (gute Lage und vernünftige Größe mal vorausgesetzt) ist meiner Ansicht nach eine der besten Möglichkeiten der Altersvorsorge. Und eine eigene Immobilie löst ganz einfach das Problem der Besteuerung Ihres Vermögens - sie wird, von der Grundsteuer abgesehen, ja nicht besteuert. Im Gegenteil, Sie erhalten noch die durchaus attraktive Eigenheimzulage (oder wie heißt das Ding dieses Jahr? ;-).

    Der Mieter dagegen bezahlt Jahr für Jahr den Gewinn des Vermieters. Das soll nicht heißen, daß ich dem das nicht gönnen würde - niemand verschenkt sein Geld, damit andere wohnen können.

    Mit anderen Worten: denken Sie doch mal drüber nach, ob das planlose Anhäufen von Geld für das Rentenalter wirklich so sinnvoll ist. Damit will ich keinem ungezügelten Konsum das Wort reden - Altersvorsorge muß sein. Aber sie muß nicht unbedingt nur im Anhäufen von Geld bestehen.

Das Ergebnis

des Wirkens vieler Verkäufer beschrieb kürzlich Hans-Peter Popowski in der Newsgroup de.etc.finanz so:

> Ich muß mir fast tagtäglich Versicherungsverträge,
> Bausparverträge, Kapitalanlagen und Finanzierungs-
> unterlagen von meinen Kunden anschauen; und was ich da
> immer feststelle, geht auf keine Kuhhaut.
> Überversichert, unnötige Versicherungen, unnötige bzw.
> überzogene Bausparverträge, Kapitalanlagen am Einkommen
> des Betroffenen total vorbei (meist auch mit Totalverlust
> des eingesetzten Kapitals), Finanzierungskonzepte für
> Immobilien mit KLV's, usw.!
> Wenn man dann hinterfragt, wie es dazu gekommen ist:
> da könnte man Romane schreiben. Auf die Frage, wer es
> denn vermittelt hat: Verwandte, gute Bekannte, oder
> zumindest von vorherigen empfohlen.

 


Weitere Beiträge:


Kritik? Anregungen? Kaputte Links? Hier finden Sie meine eMail-Adresse.

Home , Kontakt , Inhalt


Letzte Änderung: 12.11.06