Bitte beachten: diese Seite gibt den Stand von ca. 1999 wieder und wird nicht mehr aktualisiert!

Vermögenswirksame Leistungen

Drei Beiträge aus der Newsgroup de.etc.finanz.misc, natürlich wie immer ohne Gewähr:


Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind

  • Geldleistungen des Arbeitgebers (AG-Anteil), die dem Arbeitnehmer (AN) auf Grund eines Tarifvertrages, einer Betriebsvereinbarung oder eines Einzelarbeitsvertrages zustehen und
  • Teile des Arbeitslohns (AN-Anteil),
die vermögenswirksam angelegt werden.

Arbeitnehmersparzulage ist der staatliche Zuschuß auf die VL in Höhe von z.Zt. 10% auf max. DM 936,00 für Bausparen und Beteiligungen, wenn das zu versteuernde Einkommen unter 27 TDM (ledige) bzw. 54 TDM (verh.) liegt. Der Bruttoverdienst kann weit höher liegen.

Ab 01.01.1999 gilt für die Arbeitnehmersparzulage folgendes:

  • 10% auf max. 936,- Bausparen und (nebeneinander nutzbar)
  • 20% auf max. 800,- Beteiligungen (Sonderregelung Ost bis Jahr 2004: 25% statt 20%)
wenn das zu versteuernde Einkommen unter 35/70 TDM liegt.

"Beteiligungen" sind Beteiligungen am Produktivvermögen, z.B. in Form von Anteilen eines Aktienfonds. Die Tatsache, daß es sich um eine für die Anlage von Vermögenswirksamen Leistungen geeignete Anlageform handelt, sagt nichts darüber aus, ob das Geld auch gut angelegt ist. Das muß jeder Anleger selbst prüfen, sowohl was das grundsätzliche Risiko angeht als auch was Provisionen und Gebühren betrifft.

Für die Sparzulage ist es egal, wie sich die VL in Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil aufteilen. Man kann also bis zum Höchstbetrag aus Teilen des Arbeitslohns auffüllen lassen (auch für abgelaufene Kalendermonate, falls der Vertrag im laufenden Jahr beginnt).

Noch ein Wort zum VL-Vertrag selbst:

Ein guter Vertrag zeichnet sich dadurch aus, daß keinerlei zusätzliche Gebühren für das "VL" erhoben werden und auch keine zusätzlichen nachteiligen Klauseln enthalten sind. Es gibt nämlich nur eine 7jährige Sperrfrist ab Vertragsbeginn, die eingehalten sein muß, um die Sparzulage nicht zu gefährden. Eine kontinuierliche 6jährige Einzahlungspflicht gibt es im VL-Gesetz dagegen nicht. Wenn der VL-Vertrag dies vorsieht, sollte man sich überlegen, ob man das mitmachen will.

Peer Höpfner



Sofern ein Arbeitnehmer finanzielle Verpflichtungen (Hypothek) an einem Wohngebäude (z. B. Eigentumswohnung) hat, kann er sich die Vermögenswirksame Leistungen direkt auf das eigene Konto überweisen lassen. Die siebenjährige Sperrfrist entfällt für diesen Fall. Zur Beantragung ist es nötig, dem Arbeitgeber eine Gläubigerbestätigung vorzulegen, die von der Bank ausgestellt wird.
(§ 2 Abs. 1 Nr. 5 und § 3 Abs. 3 Satz 1 VermBG)

Das so erhaltene Geld ist dann natürlich für eine beliebige Anlageform einsetzbar und nicht nur auf eine Auswahl Spar- und Fondsverträge beschränkt. Es kann natürlich auch zur Tilgung der Hypothek eingesetzt werden.

Auf diese Möglichkeit wird von "Anlageberatern" so gut wie nie hingewiesen, denn dafür gibt es ja keine Provisionen. Auch mein Bankberater mußte sich erst einmal in der Rechtsabteilung erkundigen. Hartnäckiges Nachfragen hilft. Für mich eine interessante Alternative zu allen anderen Anlageformen, bei denen ich Manager, Makler oder Vermittler mitbezahle.

Gero Teufert



Zur Auswahl eines Aktienfonds für VWL schrieb ich:

[...]
> Vielen Dank für Deine Hilfsbereitschaft, aber wo finde
> ich denn solche Fonds oder über welche URL kann ich da
> weiter recherchieren?

Das Problem bei der Auswahl eines Fonds ist, daß niemand die Zukunft vorhersehen kann. Deshalb muß man sich ein Verfahren ausdenken, wie man aus den Ergebnissen der Vergangenheit (die für sich allein aber noch keine Entscheidung erlauben) und anderen Informationen Fonds findet, denen man für die Zukunft eine gute Entwicklung zutraut.

Ein solches Verfahren ist zwangsläufig eine persönliche Angelegenheit und kann nicht unbedingt verallgemeinert werden. Mein Verfahren findest Du hier und mehr zu Fonds hier.

In Deinem Fall wird die Sache noch dadurch verkompliziert, daß Du einen Fonds für VWL suchst und nur etwa 200 Fonds dafür angeboten werden, davon der größte Teil auch nur auf besondere Nachfrage. In DM 4/98 gibt's einen Artikel zu dem Thema, in dem auch 10 Fonds genannt sind, die in der Vergangenheit gut waren.

> Bisher habe ich noch keine Verweis auf VL-Fonds gefunden,
> die keine weiteren Gebühren verlangten.

Da sehe ich auch wenig Chancen. Aber wie Michael schon schrieb - das ist auch nicht der entscheidende Punkt: entscheidend ist, wie unser aller Kanzler zu sagen pflegt, was hinten rauskommt. Und das ist mit der Höhe der Gebühren keineswegs korreliert. Fonds ohne Ausgabeaufschlag haben ja idR dafür höhere jährliche Verwaltungskosten (von denen Du erstmal garnichts mitbekommst, weil sie aus dem Fondsvermögen bezahlt werden).

Also vergiß das Thema Ausgabeaufschlag und Depotkosten erstmal. Wähle, wie auf der o.a. Seite beschrieben, _erst_ einen guten Fonds aus und schaue _dann_, wo Du ihn günstig bekommst.

Gruß,
Wolfgang



Weitere Informationen:

  • Sparverträge im Rahmen des Vermögensbildungsgesetzes
  • Liste der deutschen Fonds, die man als VWL-Fonds abschließen kann
  • Vergangenheits-Renditen deutscher Aktienfonds für 7-Jahres-Zeiträume
    (Michael Kronenberg)
  • Förderung der Vermögensbildung (BMA)
  • Vermögenswirksame Leistungen (Focus)

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    Letzte Änderung: 12.11.06