Hinweis zu Eigenheimzulage

Ein Beitrag von Dietrich Delekat in der Newsgroup de.etc.finanz.misc:


Ich habe gerade Eigenheimzulagen beantragt und auch bekommen. Da es sich in gewisser Weise um einen Spezialfall handelt, und ich im Laufe meiner Recherchen einige Informationen zusammentragen mußte, denke ich mir, daß sie vielleicht auch dem einen oder anderen nützlich sein könnten.

Sachlage:
Ich - verheiratet - habe mir 1998 gleich zwei Immobilien gekauft; und zwar die Wohnung, in der ich mit meiner Familie lebe, und einen Bauernhof im Umland von Berlin, den ich an Wochenenden nutze.

Vorsichtshalber habe ich mich beim zuständigen Finanzamt (Kreuzberg) vorher erkundigt, ob ich gleichzeitig für beide Objekte Eigenheimzulage beantragen könne. Dies wurde bejaht.

Als ich aber nun konkret beantragen wollte, wurde mir beschieden, dies sei unmöglich. Ich zog meinen Steuerberater zu Hilfe, und bekam zunächst die Auskunft, dies sei korrekt; Eigenheimzulage nur dort, wo der Lebensmittelpunkt sei, und dies sei nur einmal der Fall.

Ich hatte aber in der Stiftung Warentest von einem sehr wichtigen Papier aus dem Bundesfinanzministerium gelesen, und machte ihn darauf aufmerksam. Daraufhin recherchierte er in diesem Papier und änderte seine Meinung. Es handelt sich um den "Koordinierten Ländererlaß des Bundesministers der Finanzen IV B 3 - EZ-1010 - 11/9 vom 10.02.1998 über Zweifelsfragen zum Eigenheimzulagengesetz" mit nicht weniger als 132 sogenannten Randzeichen (Rz).

Daraufhin habe ich dem Finanzamt Kreuzberg in einem zweiseitigen Brief gestützt auf diesen Erlaß meine Ansicht dargelegt, mit dem Ergebnis, daß mir die Eigenheimzulage für beide Objekte gleichzeitig bewilligt wurde.

Dabei gibt es noch eine wilde Falle: Für viele - so auch für mich mit meinen drei (3) Kindern - ist die Kinderzulage (vor allem beim Altbau) wichtiger als die Förderung selber. Das gleichzeitige Beziehen von zwei Kinderzulagen ist aber eigentlich im Gesetz ausgeschlossen worden, geht aber laut Erlaß trotzdem. Der Trick liegt in den Vermögensanteilen der Eheleute. Gehören einem Ehepartner beide Objekte, oder beiden Partnern beide Objekte zusammen, gibt es KEINE doppelte Zulage! Bei mir gehört - und zwar eher zufällig - das eine Objekt nur mir, das andere uns beiden gemeinsam; und das ist genau eine der beiden möglichen Kombinationen, wo zwei Kinderzulagen gleichzeitig möglich sind (die andere: Jedem gehört ein Objekt allein); immerhin eine Differenz von 36.000,- DM!

  • Eigenheimzulage - Beispielantrag
  • Erlaß "Zweifelsfragen zum Eigenheimzulagengesetz" (100KB)
  • Eigenheimzulage-Gesetz 1997 (veraltet) (PDF-Datei 90KB)


  • Wichtiger Hinweis: Diese Seite beschreibt einen Einzelfall, der sich nicht notwendigerweise verallgemeinern läßt und hier ohne jede Gewähr dargestellt wird. Bitte wenden Sie sich in Zweifelsfällen an Ihren Steuerberater.

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    Letzte Änderung: 12.11.06