Woher kommt die Dividende
Ein Beitrag von Stefan Ralf Petersen in der Newsgroup de.etc.finanz.boerse: > Kann mir jemand mal verklickern, was es mit diesen > diversen EK-xy Formen von Dividende genau auf sich hat? Wenn eine Kapitalgesellschaft Dividende ausschüttet, muß sie dem Finanzamt erklären, aus welchem Eigenkapital sie stammt. Das Körperschaftsteuergesetz sieht verschiedene Arten Eigenkapital (EK) vor, das aus verschiedenen Quellen gespeist wird und verschiedenen Steuerbelastungen unterliegt - und damit variiert dann auch die KST-Gutschrift, die der Aktionär auf die Dividende erhält. Genau nachlesen kannst Du's in §§27-43 Körperschaftsteuergesetz. Normalerweise kommt die Dividende aus dem EK30, stammt also aus Gewinn, der mit 30% belastet wurde (Die Dividende sind also nur noch 70% des ursprünglichen Gewinns; daher auch die 3/7-Formel zum Berechnen der KST-Gutschrift. Zählt man zu 70% nämlich 3/7 von 70% hinzu, landet man wieder bei 100%). Stammen kann die Dividende auch aus EK56, EK50 und EK45 - das sind die mit 56%, 50% und 45% belasteten Gewinnanteile, also diejenigen, die die Verwaltung der Gesellschaft ursprünglich nicht ausschütten wollte und die daher einem höheren Steuersatz unterliegen. Entsprechend ist dort die KST-Gutschrift bei Ausschüttung höher. Da der KST-Spitzensatz im Laufe der Zeit gesenkt worden ist, kann aus aktuellen Gewinnen beispielsweise kein EK56 mehr entstehen. Vorhandenes EK56 wurde, vorhandenes EK50 wird zwangsweise umgegliedert in EK45; die dazu "gehörige" Steuer ist dann unwiderruflich verloren. Deshalb neigen AGn gelegentlich dazu, diese Beträge lieber im Schütt-aus-Hol-zurück-Verfahren als Dividende auszuschütten (dann bekommt der Aktionär die KST-Gutschrift noch in voller Höhe) und das Geld hinterher als Kapitalerhöhung (steuerneutral) wieder zurückzuholen. Dieses Verfahren ist allerdings nicht interessant, wenn die AG von Großaktionären beherrscht wird, deren Einkommensteuersatz oberhalb oder gleich dem Steuersatz des EKxx ist. Denn wo ist der Witz, wenn EK50 ausgeschüttet wird, um hinterher beim Aktionär mit 53% belastet zu werden? Darüberhinaus gibt's noch die Sonder-EKs wie beispielsweise EK04 (aus Einlagen), EK02 (aus nicht der KST unterliegenden Vermögensmehrungen im Inland), EK03 (verwendbares Eigenkapital aus der Zeit vor der KST-Reform 1977) und EK01 (bestimmte ausländische Einkünfte der Gesellschaft nach 1976). Die genannten haben keine KST-Belastung und ergo auch keine KST-Gutschrift bei der Dividende. Und wann immer dem Gesetzgeber wieder was tolles einfällt, haben wir vermutlich noch ein EKxx mehr...
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Letzte Änderung: 12.11.06 |